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Ja, aws Ökostrom liefern wir grundsätzlich auch an Mehrtarifzähler. Allerdings bieten wir keinen gesonderten HT/NT-Tarif an. Es gilt also rund um die Uhr ein einheitlicher Arbeitspreis.
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Nein, solche Tarife bietet aws Ökostrom nicht an.
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Nein, wir bieten keine Tarifkonstrukte mit Paketmengen an.
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aws Ökostrom und aws Ökostrom Komfort (im Weiteren: aws Ökostrom) sind Ökostrom-Produkte, die die Mobene GmbH & Co. KG, eines der führenden Mineralölunternehmen in Deutschland, als Vertriebspartner der Stadtwerke Duisburg AG anbietet. Als Energieversorger mit über 150jähriger Geschichte und Erfahrung stehen die Stadtwerke Duisburg für Verlässlichkeit und Sicherheit. aws Ökostrom stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequellen und verursacht keine CO2-Emissionen. Dafür haben wir das Erneuerbare-Energien-Siegel des TÜV-SÜD erhalten.
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Sie erhalten in weiten Teilen Deutschlands Energie unter der Marke aws Ökostrom. Unser Strom ist bereits in über neunzig Prozent aller deutschen Haushalte lieferbar. Ob Ihr Wohnort bereits zum Vertriebsgebiet gehört, erfahren Sie am einfachsten, wenn Sie unseren Tarifrechner nutzen.
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In solch einem Fall müssen Sie gar nichts tun. Die Nummer Ihres neuen Zählers wird uns automatisch von Ihrem zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt.
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Wir benötigen Ihren Zählerstand für die Jahresverbrauchsabrechnung.
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Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung in der Regel nach zwölf Monaten. Zum Vertragsende erhalten Sie eine Schlussrechnung. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus der Differenz zwischen den bereits geleisteten Teilzahlungen und den tatsächlichen Verbrauchskosten zusammen. Sie zahlen genau das, was Sie verbraucht haben.
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Sie zahlen genau die Energiemenge, die Sie auch verbraucht haben. Nicht mehr und nicht weniger. Ihr genauer Verbrauch wird im Rahmen der Zählerablesung durch Sie oder den Messdienstleister erfasst und von uns mit der Jahresverbrauchsabrechnung exakt abgerechnet.
Haben Sie weniger verbraucht als angenommen (Rechnungsbetrag ist niedriger als die Summe der bereits geleisteten Teilzahlungen), bekommen Sie den zuviel gezahlten Betrag selbstverständlich zurück erstattet. Haben Sie mehr verbraucht, bitten wir Sie, den fehlenden Betrag nachzuzahlen.
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Am einfachsten und bequemsten ist die Zahlung per Einzugsermächtigung. Abweichend ist die Zahlung per Überweisung möglich. Je Überweisung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 Euro fällig, die mit der Jahresverbrauchsabrechnung erhoben wird.
Mit Ihrer Vertragsbestätigung erhalten Sie Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer zu leistenden Teilzahlungen. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 7: Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung) wird die erste Teilzahlung zum 15. des Monats vor Lieferbeginn fällig. Je nachdem, ob Sie sich für einen monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungsrhythmus entschieden haben, werden die folgenden Teilzahlungen jeweils im Abstand von einem bzw. drei Monaten fällig.
Diese Zahlungsweise erlaubt uns, vor Vertragsbeginn auf die sonst allgemein übliche Bonitätsprüfung (bspw. über die Schufa) zu verzichten. Intensive Marktforschung hat uns gezeigt, dass die große Mehrheit der Kunden die verwendete Zahlungsweise aus Datenschutzgründen einer Bonitätsprüfung vorzieht. Diesem Kundenwunsch tragen wir entsprechend Rechnung.
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Sollte aufgrund eines Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, so wird der aktuelle Zählerstand mit den bereits geleisteten Teilzahlungen abgeglichen. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und verbrauchten Energie wird dann zeitnah beglichen (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
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Wenn Sie gekündigt haben, bitten wir Sie, uns Ihren Zählerstand entweder im Online-Service-Center auf service.aws-strom.de oder per E-Mail an zaehlerstand[at]aws-strom.de mitzuteilen. Nachdem Sie uns den Zählerstand mitgeteilt haben, erhalten Sie Ihre Schlussrechnung. Erhalten wir von Ihnen keine Informationen, so schätzen wir Ihren letzten Zählerstand. Die Schätzung erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten.
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In Ihrer Bestellung geben Sie uns Ihren Jahresverbrauch in kWh an. Daraus errechnen wir dann Ihre Teilzahlungen. Deren Höhe wird stets so bemessen, dass sich bei der Jahresabrechnung eine möglichst geringe Differenz zu den tatsächlichen Gesamtkosten ergibt. Bei neuen Kunden legen wir die Teilzahlungen nach Erfahrungswerten oder nach den bisherigen Durchschnittsverbräuchen fest.
Sofern bei Vertragsschluss eine einmalige Bonuszahlung vereinbart wurde, beachten Sie bitte, dass diese gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 8: Bonuszahlung) nach Ablauf von 12 Monaten mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben und verrechnet wird, sofern das Vertragsverhältnis 12 Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat.
Der Berechnung Ihrer Teilzahlungsbeträge liegt entsprechend der Gesamtpreis exklusive eines etwaigen Bonus zugrunde.
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Ja. Sie können die Höhe Ihrer Teilzahlungen im Rahmen gewisser Grenzen ganz bequem und einfach im Online-Service-Center auf service.aws-strom.de ändern.
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Nein, sie nutzen Ihren Zähler ganz einfach weiter.
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Nein, es ist ausschließlich die Angabe einer deutschen Rechnungsadresse möglich.
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Das ist gar kein Problem. Wir schätzen dann einfach den Zählerstand zum vorgesehenen Datum. Die Schätzung erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten.
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Lesen Sie den aktuellen Zählerstand einfach am Zähler ab. Dann nur noch die Zahlen vor dem Komma notieren und ganz bequem im Online-Service-Center auf service.aws-strom.de mitteilen oder auf der Ablesekarte eintragen. Alternativ können Sie uns den Zählerstand nach der Aufforderung auch per E-Mail über zaehlerstand[at]aws-strom.de mitteilen.
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Für Online-Kunden: Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Bitte, Ihren Zählerstand abzulesen. Loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Online-Service-Center auf service.aws-strom.de ein und gehen Sie dort auf „Zählerstands-Erfassung“.
Für Offline-Kunden: Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine Postkarte mit der Bitte, Ihren Zählerstand abzulesen. Tragen Sie Ihren Zählerstand in das vorgesehene Feld ein und schicken Sie die Karte an die angegebene Adresse. Alternativ können Sie uns den Zählerstand nach der Aufforderung auch per E-Mail über zaehlerstand[at]aws-strom.de mitteilen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der örtliche Netzbetreiber Ihren Zähler zu einem beliebigen Zeitpunkt zusätzlich abliest.
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Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 7: Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung) erfolgt die Abbuchung der ersten Teilzahlung zum 15. des Monats vor Lieferbeginn.
Diese Zahlungsweise erlaubt uns, vor Vertragsbeginn auf die sonst allgemein übliche Bonitätsprüfung (bspw. über die Schufa) zu verzichten. Intensive Marktforschung hat uns gezeigt, dass die große Mehrheit der Kunden die von uns verwendete Zahlungsweise aus Datenschutzgründen einer Bonitätsprüfung vorzieht. Diesem Kundenwunsch tragen wir entsprechend Rechnung.
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Sofern bei Vertragsschluss eine einmalige Bonuszahlung vereinbart wurde, wird Ihnen diese gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 8: Bonuszahlung) nach Ablauf von 12 Monaten mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben und verrechnet, sofern das Vertragsverhältnis 12 Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat.
Bitte beachten Sie, dass dementsprechend der Berechnung Ihrer Teilzahlungsbeträge der Gesamtpreis exklusive eines etwaigen Bonus zugrunde liegt.
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Ja. Entspricht der von uns vorgegebene Teilzahlungsbetrag nicht Ihrem üblichen Verbrauch, können Sie den Betrag ganz bequem und einfach im Online-Service-Center auf service.aws-strom.de ändern.
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Bei beiden aws Ökostrom-Tarifen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit.
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Bei aws Ökostrom erhalten Sie immer eine Preisgarantie. Diese gilt für alle Preisbestandteile (z.B. Energiekosten, Entgelte für Netznutzung, Messung und Messstellenbetrieb, Abrechnung u.ä.) außer gesetzlich vorgegebenen Steuern, Abgaben und Belastungen (z.B. Umsatzsteuer, Strom- und Erdgassteuer, Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz u.ä.).
Bei Anpassungen von Steuern, Abgaben und Belastungen kann (Erhöhungen) bzw. muss (Senkungen) unser Vertriebspartner, die Stadtwerke Duisburg AG die Veränderungen jederzeit weitergeben. Diese Anpassungen der Preise führen nicht zu einem zusätzlichen Gewinn bei uns.
Darüber hinaus kann es während der Laufzeit Ihrer Preisgarantie keine Preiserhöhungen geben.
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie schließt sich jeweils eine weitere Preisgarantie von gleicher Dauer an. Sollte sich der Preis für das von Ihnen gewählte Tarifpaket zwischenzeitlich erhöht haben, kann die Stadtwerke Duisburg AG den Preis für die anschließende Laufzeit entsprechend anpassen. In solchen Fällen informieren wir Sie spätestens sechs Wochen vor Beginn der anschließenden Preisgarantie. Ab Zugang dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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Ja. Bei Preiserhöhungen informieren wir Sie über Ihren neuen Preis spätestens sechs Wochen im Voraus. Ab Zugang dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Ausgenommen hiervon sind durch gesetzliche Vorgaben bedingte Preiserhöhungen (z.B. Erhöhungen der Umsatzsteuer, der Stromsteuer, der Erdgassteuer, der Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Neueinführungen von Steuern). Diese berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
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Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie schließt sich jeweils eine weitere Preisgarantie von gleicher Dauer an.
Sollte sich der Preis für das von Ihnen gewählte Tarifpaket zwischenzeitlich erhöht haben, informieren wir Sie über Ihren neuen Preis gemäß unseren AGB spätestens sechs Wochen vor Beginn der anschließenden Preisgarantie. Ab Zugang dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Erhalten Sie kein Preisänderungsschreiben, gilt Ihr gewohnter Preis auch für die anschließende Laufzeit.
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Ihre Daten sind selbstverständlich durch SSL-Verschlüsselung vor externem Zugriff gesichert. Für weitere Informationen über die Sicherheit Ihrer Daten klicken Sie bitte auf die Datenschutzerklärung.
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Ihre Zugangsdaten sind Ihnen in Ihrer Eingangsbestätigung per E-Mail zugegangen. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, so können Sie unter service.aws-strom.de Ihre Zugangsdaten anfordern oder uns einfach per E-Mail an service[at]aws-strom.de schreiben.
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Sollten Sie Ihr persönliches Passwort ändern wollen, so können Sie dies im Online-Service-Center unter service.aws-strom.de tun.
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Wie bisher informieren Sie Ihren örtlichen Netzbetreiber, dieser wird die Störung umgehend beheben. Die Kosten für Wartung von Zähler und Leitungen sind in den Netznutzungsentgelten, die unser Partner, die Stadtwerke Duisburg AG an den Netzbetreiber zahlt, bereits enthalten.
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Wenn Sie eine Rechnung oder einen Abschlag nicht bezahlen können, erhalten Sie eine Mahnung. Sollten Sie der Zahlungsaufforderung erneut nicht nachkommen, kann Ihnen in einem zweiten Schritt die Kündigung ausgesprochen werden. Alle offenen Forderungen werden in einem solchen Fall an ein Inkassounternehmen weitergeleitet.
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Der von Ihnen gewünschte Tarif ist für die gesamte Laufzeit Ihres Liefervertrages gültig. D.h. Sie können Ihr Produkt erst nach Ablauf der Erstlaufzeit anpassen.
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In Ihrer Bestellung geben Sie uns Ihren Jahresverbrauch in kWh an. Daraus errechnen wir dann Ihre Teilzahlungen. Deren Höhe wird stets so bemessen, dass sich bei der Jahresabrechnung eine möglichst geringe Differenz zu den tatsächlichen Gesamtkosten ergibt. Bei neuen Kunden legen wir die Teilzahlungen nach Erfahrungswerten oder nach den bisherigen Durchschnittsverbräuchen fest.
Sofern bei Vertragsschluss eine einmalige Bonuszahlung vereinbart wurde, beachten Sie bitte, dass diese gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 8: Bonuszahlung) nach Ablauf von 12 Monaten mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben und verrechnet wird, sofern das Vertragsverhältnis 12 Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat.
Der Berechnung Ihrer Teilzahlungsbeträge liegt entsprechend der Gesamtpreis exklusive eines etwaigen Bonus zugrunde.
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Der Wechsel zu aws Ökostrom ist ganz einfach und unkompliziert.
In nur drei Schritten ist alles erledigt: Jahresverbrauch eingeben, Tarif wählen, aws Ökostrom bestellen.
Alle weiteren Formalitäten erledigen wir für Sie: Wir kündigen für Sie Ihren laufenden Vertrag bei Ihrem derzeitigen Lieferanten. Anschließend melden wir uns beim zuständigen Netzbetreiber als Ihr neuer Lieferant an. aws Ökostrom sorgt für eine reibungslose Umstellung. Ihr Zähler bleibt der alte, und die Energie fließt ganz sicher weiter.
aws Ökostrom hält Sie mit dem WechselCheck auf www.aws-strom.de über die einzelnen Wechselschritte auf dem Laufenden und sagt Ihnen, wann Ihre Belieferung mit aws Ökostrom startet. So sind Sie immer gut informiert.
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Sobald Sie sich für aws Ökostrom entschieden haben, können Sie sich entspannt zurücklehnen! Wir kümmern uns selbstverständlich um die Kündigung Ihres bisherigen Liefervertrags.
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Mit Abschluss Ihres neuen Vertrags beauftragen Sie uns automatisch, Ihren alten Vertrag zu kündigen.
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur dann selbst, wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Versorgers zusteht. In diesem Fall sollten Sie selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen häufig sehr kurz bemessen sind.
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Die Belieferung beginnt in der Regel acht bis zwölf Wochen nach Abschluss des Vertrages, sofern Sie keinen späteren Wunschtermin genannt haben. Die Aufnahme der Belieferung startet immer zum Ersten eines Monats. Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel hinauszögern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich jederzeit auf service.aws-strom.de in Ihrem aws-Ökostrom WechselCheck kostenfrei über den Stand Ihres Auftrages zu informieren. So wissen Sie immer, wo Sie stehen! Sie erhalten in jedem Fall eine Nachricht, wenn es soweit ist. Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir Fragen an Sie haben, oder wenn der Wechsel voraussichtlich etwas länger dauert.
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Wir übernehmen die gesamte Umstellung Ihrer Stromversorgung für Sie. Das beinhaltet die Kündigung Ihres bisherigen Vertrages und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Wir nennen Ihnen zunächst einen voraussichtlichen Liefertermin, der Ihrem Wunschtermin entspricht. Sobald Ihr derzeitiger Versorger und der Netzbetreiber bestätigen, dass sie diesen einhalten können, informieren wir Sie per Mail und in Ihrem persönlichen aws Ökostrom WechselCheck auf service.aws-strom.de. Bitte beachten Sie, dass dies aufgrund der gesetzlichen Regelungen meist erst wenige Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin möglich ist.
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Nein, der Wechsel ist für Sie absolut kostenlos.
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Nein, auf keinen Fall. Es ist gesetzlich garantiert, dass Ihre Energieversorgung nicht unterbrochen wird. Der Anbieterwechsel ist für Sie also ohne jedes Risiko und absolut einfach.
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Ihr Versorger ist berechtigt, Abschlagsforderungen an Sie zu stellen, bis der Beginn der Belieferung mit Ihrem aws-Tarif sichergestellt ist. Sobald aws Ökostrom eine Zustimmung von Ihrem alten Versorger erhalten hat, senden wir Ihnen eine Vertragsbestätigung mit Ihren Daten wie zum Beispiel Abschlagshöhe und Fälligkeiten zu. Bis dahin bitten wir Sie, weiterhin den Zahlungsaufforderungen Ihres alten Versorgers nachzukommen. So steht Ihrem erfolgreichen Wechsel nichts im Wege.
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Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Energieversorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Verbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Der dort angegebene Zählerstand wird wiederum als Anfangszählerstand für die aws-Belieferung angenommen. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
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Nein, wir erledigen das für Sie! Die notwendigen Verträge sind durch aws Ökostrom-Vertrag abgedeckt.
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Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung und natürlich auch auf Ihrem Zähler.
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Netzbetreiber besitzen eigene Verteilernetze, über die der Strom bzw. das Erdgas der Energieerzeuger an die Verbraucher weitergeleitet wird. Bis zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes übernahm der Netzbetreiber gleichzeitig auch die Versorgung. Die Netzbetreiber sind für den Betrieb (Systemdienstleistungen, Instandhaltung, Abrechnung) eines Netzes verantwortlich.
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Das Netzentgelt wird vom Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom durch seine Netze erhoben. Es wird von der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Landesregulierungsbehörde genehmigt.
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Die Ökosteuer gilt in Deutschland seit dem 1. April 1999 und ist Teil einer ökologischen Steuerreform der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Sie setzt sich aus der Stromsteuer und einer weiter entwickelten Mineralölsteuer zusammen. Steuerbefreiungen sind u. a. für verbrauchsnahe kleine Stromerzeugungsanlagen und für Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten eine Steuerbegünstigung. (Quelle: VDEW)
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Strom der ausschließlich aus regenerativen (erneuerbaren) Energiequellen erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Wasser, Wind, Sonne und Biomasse.
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Eine Strombörse ist ein neutraler Handelsplatz mit transparenter Preisbildung und verfolgt keine eigene Handelsstrategie. Für alle dort zugelassenen Handelsteilnehmer gelten die gleichen Konditionen. Stromerzeuger und -händler bieten hier Wochen-, Tages- und Stundenprodukte an. Die Preise orientieren sich dabei an der momentanen Marktlage. Als Warenbörse unterliegt die Strombörse dem deutschen Börsengesetz. Für im europäischen Ausland niedergelassene Börsen gelten ggf. andere gesetzliche Bestimmungen bzw. Zulassungsvoraussetzungen.
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Seit 15. Dezember 2005 sind alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, nach § 42 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) Informationen über ihren Strommix (prozentuale Aufteilung der Energieträger) offenzulegen. Da alle Stromanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt jeder Kunde auch seinen Strom in genau der gleichen Qualität. Nur die Art der Stromerzeugung ist unterschiedlich. Um diese für den Verbraucher kenntlich zu machen, wurde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt.
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Dies ist die prozentuale Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wurde, den der Stromanbieter an den Verbraucher verkauft. In Deutschland sind seit 15. Dezember 2005 alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ihren Strommix offen zu legen (Stromkennzeichnung).
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Die Stromsteuer ist entsprechend dem Stromsteuergesetz in den Arbeitspreisen enthalten. Betriebe, die nach § 9 des Stromgesetztes dazu berechtigt sind, können die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Stromsteuer oder die Stromsteuerreduzierung (z. B. Betriebe des produzierenden Gewerbes) beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Der Arbeitspreis ermäßigt sich dementsprechend.
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Hierunter versteht man den Anspruch des Kunden auf lückenlose Stromversorgung.
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Der Punkt eines Energienetzes, an dem Zählwerte mit einem Messgerät erfasst und registriert werden, wird als Zählpunkt bezeichnet.
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Den Punkt, an dem das Netz des lokalen Netzbetreibers endet und die Energie an den Stromkunden übergeben wird, bezeichnet man als Abnahmestelle. Die Stromabnahme ist, in Abhängigkeit von den technischen Voraussetzungen des Kunden, auf verschiedenen Spannungsebenen möglich.
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Unter Arbeit versteht man die eingespeiste oder entnommene elektrische Energie (auch elektrische Arbeit). Diese wird für die Abrechnung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gemessen. Die Einheiten für Arbeit sind kWh oder MWh.
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Der Preis für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde ist der Arbeitspreis.
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Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen (BNetzA) wurde am 13. Juli 2005 eingesetzt. Ihre zentrale Aufgabe im Energiebereich ist es, den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen und die Höhe der Netzentgelte bei Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden zu überwachen. Für die anderen Unternehmen sind in der Regel die Landesregulierungsbehörden zuständig. Diese können aber ihre Aufgabe an die BNetzA übertragen.
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Energie gibt es in Form von Elektrizität, Licht oder Wärme. Als Energie bezeichnet man die in einem System oder in einem Körper gespeicherte Arbeit sowie das Vermögen, Arbeit zu verrichten oder Wärme abzugeben.
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Die Energieeffizienz besagt, wie hoch der Anteil der Endenergie an der eingesetzten Primärenergie ist. Sie ist umso höher, wenn mit einem geringen Energieaufwand ein hoher Nutzen erreicht wird.
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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Diese liegen generell über dem Marktpreis. Der höchste Vergütungssatz laut EEG liegt für Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2006 errichtet wurden, bei bis zu 56,80 Cent pro Kilowattstunde. Die hieraus resultierenden Mehrkosten werden über den Strompreis von den Kunden getragen. (Quelle: VDEW)
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Die Konzessionsabgabe ist ein Nutzungsentgelt, das Stromnetzbetreiber an die Kommunen als Gegenleistung zur Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für die Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zahlen.
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Zum Leistungspreis gehören alle Kosten, die für die Bereitstellung des Stroms anfallen. Das sind z.B. die fixen Kosten des Energieversorgers für die Aufrechterhaltung des Elektrizitätswerkes, der Umspannwerke und des Verteilungsnetzes.
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Die Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlagenteile für die Übertragung und die Verteilung von elektrischer Energie wird als Netz bezeichnet.
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